Die neuen Obergrenzen für Beitragszuschüsse und neuen Meldeverfahren in der Sozialversicherung

Rund um den Jahreswechsel ist in der Lohnbuchhaltung besonders viel los. Zahlreiche Neuerungen im Bereich der Lohnsteuer und der Sozialversicherung sind zu beachten und praktisch umzusetzen. Insbesondere die aktuelle Berechnung von Zuschüssen zu Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge erläutern wir in diesem Beitrag.

Beitragssätze zur Krankenversicherung 2022

In 2022 liegt der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unverändert bei 14,6 %. Dieser Beitragssatz gilt einheitlich für alle Krankenkassen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils die Hälfte der hieraus zu berechnenden Beiträge.

Eine Ermäßigung des allgemeinen Beitragssatzes um 0,6 Prozentpunkte gilt für Mitglieder, für die der Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen ist (z.B. für die Bezieher von Vorruhestandsgeld und für Arbeitnehmer, die eine Vollrente wegen Alters beziehen).

Zusätzlich zum allgemeinen bzw. ermäßigten Beitrag erheben die Krankenkassen einen kassenindividuellen, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag, wenn ihr Finanzbedarf durch die Zuweisungen des Gesundheitsfonds nicht gedeckt wird. Seit Anfang 2019 wird der kassenindividuelle Zusatzbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen gemeinsam getragen.