Die wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Änderungen 2024

Der Jahreswechsel ist vor allem im Bereich der Lohnbuchhaltung von zahlreichen Änderungen geprägt. Neben lohnsteuerrechtlichen Änderungen spielen dabei auch die Änderungen im Bereich der Sozialversicherung eine große Rolle. Im Folgenden bringen wir die wesentlichen (bereits absehbaren) Änderungen für Sie auf den Punkt.

Beitragsbemessungsgrenzen für 2024

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung soll 2024 bundesweit einheitlich auf jährlich 62.100 € bzw. 5.175 € im Monat steigen (2023: 59.850 € oder 4.987,50 €/Monat). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll sich auf jährlich 69.300 € bzw. monatlich 5.775 € belaufen (2023: 66.600 € oder 5.550 € im Monat). Bis zur BBG werden Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, wird nicht weiter berücksichtigt. Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

Änderungen in der Rentenversicherung

Auch die BBG in der allgemeinen Rentenversicherung soll steigen: in den neuen Bundesländern auf 7.450 € im Monat (2023: 7.100 €/Monat), in den alten Bundesländern auf 7.550 € im Monat (2023: 7.300 €/Monat).