Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gilt für Steuererklärungen seit dem Veranlagungszeitraum 2017 die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Diese besagt, dass Belege grundsätzlich nicht mehr zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht, sondern nur noch für etwaige Beleganforderungen vorgehalten werden müssen. Zur Vermeidung einer Vielzahl von Rückfragen und Beleganforderungen hat die Finanzverwaltung die folgenden Empfehlungen zur Belegvorlage ausgesprochen.
Bei einigen Sachverhalten kann es sinnvoll sein, Belege gleich mit der Steuererklärung einzureichen, um Rückfragen vorzubeugen. Je bedeutender ein steuerlicher Sachverhalt ist, desto höher sind die Anforderungen an die Belegvorlage. Ein steuerlicher Sachverhalt ist i.d.R. bedeutend, wenn er
Tipp
Eine Liste mit konkreten Sachverhalten, bei denen die Finanzverwaltung eine Belegvorlage empfiehlt, finden Sie weiter unten.
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