Diese Hinweise helfen bei der Bearbeitung der Anlage N 2022

Die Anlage N ist häufig Schwerpunkt bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen. Welche Besonderheiten für den Veranlagungszeitraum 2022 zu beachten sind, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Zuzahlungen für außerdienstliche Fahrzeugnutzung

Zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz sind bei der Bemessung des geldwerten Vorteils auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen (BFH, Urt. v. 16.12.2020 - VI R 19/18).

Bestehen keine arbeitsvertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich des Zuzahlungszeitraums, beanstandet es die Finanzverwaltung bei (Einmal-)Zahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten eines ihm auch zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Kfz nicht, wenn die Zahlungen nicht nur im Zahlungsjahr, sondern auch in den darauffolgenden Kalenderjahren auf den privaten Nutzungswert für das jeweilige Kfz bis auf 0 € angerechnet werden (R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 und 4a LStR 2023).

Bei (Einmal-)Zahlungen des Arbeitnehmers zu Leasingsonderzahlungen ist entsprechend zu verfahren.

Beachte Es liegen weder negativer Arbeitslohn noch Werbungskosten vor. Eine Übertragung verbleibender Zuzahlungen auf ein anderes überlassenes betriebliches Kfz ist nicht zulässig.