Digitalisierungszuschuss bis 70 % mit "Digital Jetzt" für Ihre Kanzlei (Video)

Seit Kurzem fördert das Bundeswirtschaftsministerium Investitionen in die Digitalisierung speziell kleiner und mittlerer Unternehmen mit dem Programm „Digital Jetzt“. Spannend daran: Es ist eines der wenigen Programme, das Sie auch für Ihre Steuerkanzlei beantragen können. Möglich ist die Förderung von IT-Anschaffungen, aber auch von Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter. Lesen Sie hier die wichtigsten Eckpunkte zur Beantragung.

Welche Vorhaben gefördert werden

Das Programm enthält zwei Fördermodule. Beantragt werden kann eine Förderung in einem oder in beiden Modulen in einem kombinierten Digitalisierungsprojekt. Es werden aber nicht mehrere Digitalisierungsprojekte parallel gefördert. Weitere Anträge sind erst nach Abschluss eines Projekts möglich.

Beachte: Gefördert werden nur Digitalisierungsprojekte, die erst nach Erhalt des Förderbescheids begonnen werden!

Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“

Damit werden Investitionen in Soft- und Hardware gefördert. Die Investitionen müssen konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, für die interne und externe Vernetzung, datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, IT-Sicherheit und Datenschutz.

Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“