Drei Organisationstipps für die Digitalisierung der Lohnbuchhaltung

Für eine „papierlose“ Kanzlei spielt die Digitalisierung der Lohnbuchhaltung eine entscheidende Rolle. Lohnauswertungen und Unterlagen stellen einen Großteil der Ordner in einer Kanzlei dar. Je nach Mitarbeiterzahl können mehrere Ordner pro Jahr gefüllt werden. Wie die Digitalisierung der Lohnbuchhaltung aussehen kann, erfahren Sie im folgenden Artikel.

1. Belegweiterleitung von der Finanz- zur Lohnbuchhaltung

Bei der Digitalisierung der Lohnbuchhaltung geht es nicht nur um die Digitalisierung von Belegen, sondern auch um die Anpassung der Kommunikation und der Arbeitsschritte. Nicht alle für die Lohnabrechnung relevanten Unterlagen landen automatisch in der Lohnbuchhaltung. Gerade wenn unterschiedliche Mitarbeiter für die Lohn- und die Finanzbuchhaltung zuständig sind, werden z.B. Personalfragebögen oder Krankmeldungen auch mal mit Rechnungen eingereicht und müssen erst an die Lohnbuchhaltung weitergeleitet werden.

Beachte Es gibt auch relevante Daten, die sich aus der Buchhaltung selbst ergeben können. Dazu zählen: - Geschenke, die nach § 37b EStG zu versteuern sind - die Anschaffung neuer Fahrzeuge für das Personal - die Zahlung von Bußgeldern für Angestellte - die Zahlung von Versicherungen für Angestellte