Seit letztem Jahr gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Viele Vorschriften sind seit diesem Zeitpunkt auch in Steuerberaterkanzleien verpflichtend. Dazu gehört das sogenannte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Was in diesem Verzeichnis stehen muss und wie Sie es schnell aufstellen, zeigt Ihnen dieser Beitrag.
Die DSGVO verpflichtet auch Steuerkanzleien, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen.
Folgende Punkte müssen aufgezeichnet werden:
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