I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) erzielten in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Einkünfte aus einem landwirtschaftlichen Weinbaubetrieb; die Kläger zu 2 und 3 sind die Kinder des Klägers zu 1. Der Gewinn wird durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt; Gewinnermittlungszeitraum ist das Wirtschaftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni. Die Betriebsgrundstücke stehen im Eigentum des Klägers zu 1.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|