Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 10. Januar 2013 5 K 4513/09 E aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
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