BFH - Urteil vom 29.11.2005
IX R 68/04
Normen:
EigZulG § 17 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1065
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 28.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen II 1128/03

Eigenheimzulage - Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

BFH, Urteil vom 29.11.2005 - Aktenzeichen IX R 68/04

DRsp Nr. 2006/8866

Eigenheimzulage - Anschaffung von Genossenschaftsanteilen

1. Zur Eigenheimzulage für die Anschaffung von Genossenschaftsanteilen.2. Der Zweck des § 17 EigZulG spricht dafür, dass Geldeinzahlungen geleistet werden.3. Beim Erwerb von Genossenschaftsanteilen kann die Einlage nicht durch Abtretungsanspruch auf Eigenheimzulage geleistet werden.

Normenkette:

EigZulG § 17 ;

Gründe:

I. Streitig ist die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Eigenheimzulage bei der Anschaffung von Genossenschaftsanteilen.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) trat am 15. Dezember 2002 mit 20 gezeichneten Genossenschaftsanteilen im Wert von 5 113 EUR der Wohnungsgenossenschaft X-e.G. (im Folgenden: WG) bei. Am Tag des Beitritts leistete sie 10 v.H. (= 25,56 EUR) der gesetzlichen Hafteinlage. Hierüber hatte die Genossenschaft mit der Klägerin folgende Vereinbarung getroffen: