BFH - Beschluss vom 14.12.2005
IX B 140/05
Normen:
EigZulG § 2 S. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 503
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 14.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen V 171/2004

Eigenheimzulage: beschlagnahmte Wohnung - Erwerb vom Ehegatten

BFH, Beschluss vom 14.12.2005 - Aktenzeichen IX B 140/05

DRsp Nr. 2006/1335

Eigenheimzulage: beschlagnahmte Wohnung - Erwerb vom Ehegatten

1. Es ist liegt keine Anschaffung "vom Ehegatten" vor, wenn ein Ehegatte die zur Konkursmasse des anderen Ehepartners gehörende Familienwohnung vom Konkursverwalter erwirbt.2. Ein nicht begünstigter Erwerb vom Ehegatten (§ 2 Satz 3 EigZulG) ist auch dann gegeben, wenn der Veräußerer-Ehegatte wegen der Beschlagnahme der Wohnung einem relativen Veräußerungsverbot ausgesetzt war.

Normenkette:

EigZulG § 2 S. 3 ;

Gründe: