Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2021 wird geändert.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 22. Mai 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens.
I
Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Verschmutzungsgrades sowie die Erhebung von Verschmutzungszuschlägen für stark verschmutztes Abwasser in den Jahren 2013 bis 2015. Ihren Widerspruch gegen drei dazu ergangene Bescheide der Beklagten wies diese mit Widerspruchsbescheid vom 28. September 2017 zurück. Er enthielt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|