Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob bei der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft in Höhe der im Rückwirkungszeitraum getätigten Entnahmen stille Reserven aufzudecken und in der Folge im Einzelunternehmen ein Veräußerungsgewinn zu versteuern ist.
1. 2.
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