BFH - Urteil vom 09.12.2010
I R 28/09
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2; EStG § 4 Abs. 4; KAE § 5 Abs. 5;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 16.02.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 179/05

Einkommenserhöhende Ansetzung einer Nachzahlung von vormals ergebnisbedingt gekürzten Konzessionsabgaben eines kommunalen Versorgungsbetriebs als verdeckte Gewinnausschüttung

BFH, Urteil vom 09.12.2010 - Aktenzeichen I R 28/09

DRsp Nr. 2011/5141

Einkommenserhöhende Ansetzung einer Nachzahlung von vormals ergebnisbedingt gekürzten Konzessionsabgaben eines kommunalen Versorgungsbetriebs als verdeckte Gewinnausschüttung

NV: Die Nachzahlung von vormals ergebnisbedingt gekürzten Konzessionsabgaben eines kommunalen Versorgungsbetriebs an die Gebietskörperschaft kann als verdeckte Gewinnausschüttung einkommenserhöhend anzusetzen sein; die Gesamtwürdigung der für den Fremdvergleich erheblichen Anhaltspunkte obliegt im gerichtlichen Verfahren in erster Linie dem FG.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 S. 2; EStG § 4 Abs. 4; KAE § 5 Abs. 5;

Gründe

I.

Streitig ist, ob die Nachzahlung von vormals ergebnisbedingt gekürzten Konzessionsabgaben eines kommunalen Versorgungsbetriebs als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) einkommenserhöhend anzusetzen ist. Streitjahre sind 1999 und 2000.