1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Zahlung für den Verzicht auf einen Nießbrauch der Einkommensteuer unterliegt.
Der Kläger war ursprünglich mit (...) Gesellschafter der B GbR (GbR) mit einer Beteiligung in Höhe von X %. Mit Schenkungs- und Übertragungsvertrag vom XX.XX.XXXX (SchenkV) übertrug er --neben einer weiteren hier nicht streitgegenständlichen Gesellschaftsbeteiligung-- seine GbR-Beteiligung auf (...), den Beigeladenen. In § 3 SchenkV war Folgendes vereinbart:
"Nießbrauch
Herr XY (Anm.: der Kläger) behält sich den Nießbrauch an den geschenkten Anteilen der Grundstückgesellschaften zu Lebzeiten vor. Die Stimmen und Verwaltungsrechte verbleiben bei dem Schenker. Der Beschenkte hat dem Nießbraucher erforderlichenfalls eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Der Nießbrauchberechtigte ist, soweit gesetzlich zulässig, an keine Weisung gebunden. Sämtliche Gewinn- und Verlustanteile an den Anteilen stehen Herrn XY (Anm.: dem Kläger) zu, soweit sie nicht bereits vorher zu Gunsten Dritter belastet waren.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|