BFH vom 15.09.1992
IX R 15/91

Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietkaufmodellen (§ 2 EStG)

BFH, vom 15.09.1992 - Aktenzeichen IX R 15/91

DRsp Nr. 1997/8820

Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietkaufmodellen (§ 2 EStG)

»Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH spricht der Beweis des ersten Anscheins bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell dafür, daß dem Anleger die Absicht fehlt, einen Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Der Beteiligte an einem solchen Mietkaufmodell kann allerdings darlegen und hat erforderlichenfalls zu beweisen, daß in seinem Fall ein vom typischen Modellfall abweichender Sachverhalt vorgelegen hat, d.h., daß er von vornherein beabsichtigte, das Objekt nicht kurzfristig zu veräußern, sondern langfristig zu vermieten. Die Einkünfteerzielungsabsicht ist auch dann zu verneinen, wenn sich die Beteiligten an dem Mietkaufmodell noch nicht entschieden haben, ob sie das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen wollen. «

Für die Praxis: