FG Berlin - Urteil vom 12.06.2006
9 K 9093/06
Normen:
EStG § 3 Nr. 51 ;
Fundstellen:
DB 2006, 2374
DStRE 2007, 88
EFG 2006, 1405

Einnahmen aus einem Spielbank-Tronc steuerfrei

FG Berlin, Urteil vom 12.06.2006 - Aktenzeichen 9 K 9093/06

DRsp Nr. 2006/20601

Einnahmen aus einem Spielbank-Tronc steuerfrei

Bei Einnahmen, die ein Spielbankangestellter aus dem Spielbank-Tronc erzielt, handelt es sich um nach § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei Trinkgelder.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 51 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Frage, ob anteilige Einnahmen des Klägers als Spielbank-Angestellter aus der Verteilung des "Tronc" der Spielbank als "Trinkgelder" (§ 3 Nr. 51 des Einkommensteuergesetzes - EStG - 2004) einkommensteuerfrei sind oder nicht.