FG Köln - Urteil vom 14.12.2022
9 K 2814/20
Normen:
EStG § 3 Nr. 51;

Einordnung der geleisteten Zahlung in Höhe von 1,3 Millionen Euro als steuerpflichtige Einnahme aus nichtselbständiger Arbeit statt als steuerfreies Trinkgeld

FG Köln, Urteil vom 14.12.2022 - Aktenzeichen 9 K 2814/20

DRsp Nr. 2023/15334

Einordnung der geleisteten Zahlung in Höhe von 1,3 Millionen € als steuerpflichtige Einnahme aus nichtselbständiger Arbeit statt als steuerfreies Trinkgeld

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 51;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Zahlung in Höhe von rund 1,3 Mio € an den Kläger, die dieser im Streitjahr von der Z Verwaltungs-GmbH, einer zwischenzeitlichen Gesellschafterin der Arbeitgeberin des Klägers, erhalten hat, als steuerfreies Trinkgeld im Sinne des § 3 Nr. 51 des Einkommensteuergesetzes (EStG) anzusehen ist.

Der Kläger ist als Prokurist bei der Y GmbH tätig und hier insbesondere für den Bereich Products & Solutions zuständig.

Alleinige Gesellschafterin der Y GmbH war im Jahr 2016 die Y Holding GmbH. An der Y Holding GmbH wiederum hielt zu Beginn des Jahres 2016 die Z Verwaltungs-GmbH 26,6 % der Anteile. Alleiniger Inhaber und Geschäftsführer der Z Verwaltungs-GmbH ist Herr Z, der im Jahr 2016 auch Geschäftsführer der Y GmbH war.

Im Jahr 2016 veräußerte die Z Verwaltungs-GmbH etwa 5,2 % der Anteile an der Y Holding GmbH für ca. ... Mio. €.