FG Köln - Urteil vom 14.12.2022
9 K 2507/20
Normen:
EStG § 3 Nr. 51;

Einordnung der geleisteten Zahlung in Höhe von 50.000 Euro als steuerpflichtige Einnahme aus nichtselbständiger Arbeit statt als steuerfreies Trinkgeld

FG Köln, Urteil vom 14.12.2022 - Aktenzeichen 9 K 2507/20

DRsp Nr. 2023/15333

Einordnung der geleisteten Zahlung in Höhe von 50.000 € als steuerpflichtige Einnahme aus nichtselbständiger Arbeit statt als steuerfreies Trinkgeld

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 51;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Zahlung in Höhe von 50.000 € an den Kläger, die dieser im Streitjahr von der Z Verwaltungs-GmbH, einer zwischenzeitlichen Gesellschafterin der Arbeitgeberin des Klägers, erhalten hat, als steuerfreies Trinkgeld im Sinne des § 3 Nr. 51 EStG anzusehen ist.

Die Kläger sind zusammenveranlagte Eheleute. Der Kläger ist seit 2008 als Prokurist bei der Y GmbH tätig und hier insbesondere für den Bereich Business Administration zuständig.

Alleinige Gesellschafterin der Y GmbH war im Streitjahr 2016 die Y Holding GmbH. An der Y Holding GmbH wiederum hielt zu Beginn des Jahres 2016 die Z Verwaltungs-GmbH 26,6 % der Gesellschaftsanteile. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Z Verwaltungs-GmbH ist Herr Z, der im Jahr 2016 auch Geschäftsführer der Y GmbH war.

Im Jahr 2016 veräußerte die Z Verwaltungs-GmbH etwa 5,2 % der Gesellschaftsanteile an der Y Holding GmbH für ca. ... Mio. Euro.