FG Hamburg - Urteil vom 06.12.2023
4 K 80/19
Normen:
UZK Art. 33 Abs. 1 Unterabs. 1 1. Alt.;

Einreihung einer Multimediaanlage mit verschiedenen Funktionen im zolltariflichen Sinne

FG Hamburg, Urteil vom 06.12.2023 - Aktenzeichen 4 K 80/19

DRsp Nr. 2024/2026

Einreihung einer Multimediaanlage mit verschiedenen Funktionen im zolltariflichen Sinne

1. Zur Einreihung einer Multimediaanlage, die verschiedene Funktionen im zolltariflichen Sinne ausübt. 2. Zur entsprechenden Anwendung einer Einreihungsverordnung unter Berücksichtigung der nach der Begründung der Einreihungsverordnung zugrunde zu legenden einreihungsrelevanten Merkmale für die Abgrenzung der in den Positionen 8521 und 8528 aufgeführten Funktionen.

Normenkette:

UZK Art. 33 Abs. 1 Unterabs. 1 1. Alt.;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine Multimediaanlage (Home Entertainment System).