FG Hamburg - Beschluss vom 24.02.2023
4 V 118/22
Normen:
SAFleischWiG § 2; SAFleischWiG § 6a;

Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Prüfungsverfügung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in Verbindung mit dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

FG Hamburg, Beschluss vom 24.02.2023 - Aktenzeichen 4 V 118/22

DRsp Nr. 2023/14412

Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Prüfungsverfügung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in Verbindung mit dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

Normenkette:

SAFleischWiG § 2; SAFleischWiG § 6a;

Tatbestand

I.

Die Antragstellerin begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Prüfungsverfügung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) in Verbindung mit dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch).

An ihrem Standort in A stellt die Antragstellerin sog. Convenience-Produkte ... her, wobei einige Produktionsschritte von ihrer Tochtergesellschaft, der B GMBH & CO. KG (B), übernommen werden. Die Antragstellerin beschäftigte dort im Jahr 2020 insgesamt durchschnittlich 351 Mitarbeiter, darin enthalten ein Anteil von ca. 75 Werksvertragsarbeitern.