Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der Zivilkammer 51 des Landgerichts Berlin vom 8. Januar 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
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