Mit elektronischen Rechnungen lassen sich nicht nur Kosten sparen, sondern Arbeitsabläufe enorm beschleunigen. Deshalb kommen in immer mehr Unternehmen Rechnungen über digitale Kanäle an. Wir sagen Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Bei den steuerrechtlichen Angaben unterscheiden sich die E-Rechnungen nicht von Papierrechnungen. Sie müssen weiterhin die Pflichtangaben des § 14 UStG beinhalten.
Beim Versand von E-Rechnungen benötigen Sie die Zustimmung des Empfängers. Die Zustimmung gibt er,
Auch bei E-Rechnungen müssen Sie bei der Archivierung darauf achten, dass das Original gespeichert wird. Bekommen Sie E-Rechnungen im PDF-Format, müssen Sie auch das PDF archivieren. Erhalten Sie die Rechnung als E-Mail-Text, muss der komplette Text entsprechend in Textformat archiviert werden.
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