Energiepreispauschale: Auch Bezieher von Renten werden entlastet

Die Bundesregierung hat sich im September 2022 auf das sogenannte dritte Entlastungspaket („Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen“) verständigt. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Energiepreisentwicklung sollen nun auch Rentner, die bisher keine Einmalzahlung erhalten haben, entlastet werden und eine einmalige Energiepreispauschale i.H.v. 300 € erhalten. Wir stellen Ihnen die Neuregelung vor.

Die Energiepreispauschale erhält, wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Soweit von einer Person mehrere der genannten Renten nebeneinander bezogen werden, wird die Energiepreispauschale nur einmal ausgezahlt.

Empfänger von Waisenrenten haben keinen eigenen Anspruch auf die Energiepreispauschale, da sie ihren Lebensunterhalt regelmäßig nicht selbst bestreiten und bereits mittelbar durch Haushaltsgemeinschaften mit Erwerbstätigen oder Beziehern von Hinterbliebenenrenten erfasst werden.

Antrag nicht erforderlich

Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch.

Wann ausgezahlt wird

Die Zahlung soll als Einmalzahlung zum 01.12.2022 durch die Rentenzahlstellen erfolgen.

Steuer- und Abgabenpflicht