Entfernungspauschale: Wie Sie die höhere Pauschale und Zeiten im Homeoffice richtig berücksichtigen

Die Anzahl der Arbeitstage im Homeoffice war sicher auch im Jahr 2021 bei zahlreichen Mandanten dreistellig. Angesichts dessen sollte man meinen, die Entfernungspauschale habe im Bereich der Werbungskosten an Bedeutung verloren. Das Gegenteil ist allerdings der Fall: Höhere Pauschalen für 2021, eine Kürzung der Anzahl der Fahrten um Tage im Homeoffice und die Frage, ob das Büro beim Arbeitgeber weiterhin die erste Tätigkeitsstätte ist, erfordern Ihre besondere Aufmerksamkeit bei Erstellung der kommenden Steuererklärungen.

Erhöhte Pendlerpauschale ab 2021

Für die ersten 20 vollen Entfernungskilometer beträgt die Entfernungspauschale unverändert 0,30 € pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Ab dem 21. Kilometer wurde die Pauschale für die Jahre 2021 bis 2023 auf 0,35 € erhöht, um gestiegene Kraftstoffpreise für Fernpendler auszugleichen. In einem weiteren Schritt erfolgt von 2024 bis 2026 eine Erhöhung auf 0,38 €.

Die Entfernungspauschale ist weiterhin arbeitstäglich für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusetzen. Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bleibt es bei der Begrenzung der Entfernungspauschale auf maximal 4.500 € jährlich. Das Gleiche gilt, sofern kein eigener oder zur Nutzung überlassener Kraftwagen benutzt wird.