Entnahme: Wie Sie die private Pkw-Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs korrekt buchen

Stellt ein Pkw Betriebsvermögen dar und wird dieser Pkw auch für private Zwecke verwendet, ist eine Nutzungsentnahme zu buchen. Für die Bewertung der Nutzungsentnahme sind eigenständige Vorschriften zu beachten. Dieser Beitrag erklärt, wie die private Nutzung eines Pkw des notwendigen Betriebsvermögens richtig gebucht wird und welche Besonderheiten zu beachten sind.

Sachverhalt

Am 02.01.2022 hat der Einzelunternehmer A einen Pkw für 60.000 € angeschafft; der Bruttolistenpreis (BLP) beträgt 70.000 €. Er nutzt den Pkw zu mehr als 50 % betrieblich. A ist Unternehmer i.S.d. § 2 UStG.

Frage

In welcher Höhe muss A im Jahr 2022 eine Nutzungsentnahme vornehmen, wenn kein Fahrtenbuch geführt wurde?

Lösung

A hat aufgrund der privaten Nutzung eine Entnahme i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG anzusetzen. Die Bewertung erfolgt gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, weil der Pkw zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird.

Beachte Für die Bewertung ist zwingend auf das notwendige oder gewillkürte Betriebsvermögen abzustellen, um die richtige Methode anwenden zu können.

Mangels Fahrtenbuch findet die 1-%-Methode Anwendung:

BLP 70.000 € x 1 % x 12 Monate = 8.400 €

Beachte Bei Anwendung der 1-%-Methode ist nicht auf die Anschaffungskosten, sondern auf den BLP zum Zeitpunkt der Erstzulassung abzustellen.

Neben der ertragsteuerlichen Behandlung ist umsatzsteuerlich die unentgeltliche Wertabgabe zu beachten.