Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Entstehung von Grunderwerbsteuer aufgrund der Übertragung von Anteilen an der A GmbH i.L. auf einen Gesellschafter.
Die A GmbH i.L. (im Folgenden: Gesellschaft) entstand aus der B GmbH, an welcher Herr C (im folgenden Erblasser: El.; verstorben am XX.XX.XXXX) ab 1992 mit 100 % beteiligt war. Diese Gesellschaft hat in 1995 Grundstücke in der a Straße 1 bzw. in der b Straße 2 in D erworben. Am XX.XX.2001 wurde das Stammkapital dieser Gesellschaft von XXX TDM auf XXX TEUR erhöht und die nunmehr geschiedene Ehefrau E des El. mit XXX TEUR (=49 %) am Stammkapital der Gesellschaft beteiligt. Am XX.XX.2012 wurde die F GmbH, an der der El. mit einem Geschäftsanteil von TEUR XXX (=90%) und Frau E mit einem Geschäftsanteil von TEUR XXX (10%) mit der umfirmierten B GmbH (=jetzt A GmbH i.L.) verschmolzen, wodurch sich der Anteil der Frau E an der Gesellschaft auf 14,5 % reduzierte.
Mit Vertrag vom XX.XX.2021 verkaufte Frau E im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung die verbliebenen 14,5 % der Gesellschaft an den El.
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