FG Niedersachsen - Urteil vom 23.08.2023
3 K 462/22
Normen:
ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. a);

Erbschaftsteuer; Kulturgut; Rentierlichkeit; Steuerbefreiung; Steuerbefreiung für ein unter Nießbrauchsvorbehalt übertragenes Kulturgut

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.08.2023 - Aktenzeichen 3 K 462/22

DRsp Nr. 2023/13001

Erbschaftsteuer; Kulturgut; Rentierlichkeit; Steuerbefreiung; Steuerbefreiung für ein unter Nießbrauchsvorbehalt übertragenes Kulturgut

Eine Unrentierlichkeit i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a ErbStG kann nicht durch die Verlagerung der Einnahmen auf eine andere Person, z.B. durch die Einräumung eines Nießbrauchsrechts, herbeigeführt werden.

Normenkette:

ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Buchst. a);

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG).