ErbStH2003 ErbStH2003
Stand: 20.10.2010
zuletzt geändert durch:
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder; Leistungen von Gesellschaftern und Dritten an Kapitalgesellschaften (R 18 ErbStR, H 18 ErbStH), BStBl. I S. 1207

ErbStH2003 Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003

Einführung

ErbStH2003 ( Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 )

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Dieser Erlass gibt Hinweise zur Ergänzung der Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 sowie auf den ausgewählten aktuellen Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer und zum Bewertungsrecht. Die Stichworte in den Hinweisen sind alphabetisch geordnet. Die Randnummern beziehen sich auf die jeweiligen Abschnitte und Absätze der Erbschaftsteuer-Richtlinien. Dieser Erlass ist auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31. Dezember 2002 entstanden ist oder entsteht. Er gilt auch für Erwerbsfälle, für die die Steuer vor dem 1. Januar 2003 entstanden ist, soweit er geänderte Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes und des Bewertungsgesetzes betrifft, die vor dem 1. Januar 2003 anzuwenden sind. Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesem Erlass im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden.