FG Düsseldorf - Urteil vom 07.11.2023
13 K 570/22 E
Normen:
EStG § 8 Abs. 1;

Erfassen der Billigkeitsleistung des Landes in Form einer Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe als steuerpflichtige Betriebseinnahme

FG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2023 - Aktenzeichen 13 K 570/22 E

DRsp Nr. 2023/15734

Erfassen der Billigkeitsleistung des Landes in Form einer Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe als steuerpflichtige Betriebseinnahme

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob eine Billigkeitsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) in Form einer Corona-Überbrückungshilfe u. a. für Angehörige der Freien Berufe, die infolge der Corona-Krise erhebliche Umsatzausfälle erlitten haben, i. H. von 3.000 Euro als steuerpflichtige Betriebseinnahme zu erfassen ist.