Erfassung des erstattungsfähigen Teils der Verrechnungssteuer gem. DBA-Schweiz
BFH, Urteil vom 24.03.1992 - Aktenzeichen VIII R 51/89
DRsp Nr. 1996/11513
Erfassung des erstattungsfähigen Teils der Verrechnungssteuer gem. DBA-Schweiz
»Auch der nach dem DBA-Schweiz erstattungsfähige Teil der von einem schweizerischen Dividenden- bzw. Zinsschuldner einbehaltenen eidgenössischen Verrechnungssteuer fließt dem Gläubiger dieser Kapitalerträge bereits bei Einbehaltung dieser Steuer zu. Er ist bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu erfassen.«