Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Streitwert: bis 30.000 €
Der Antrag der Klägerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
I.
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