FG Münster - Urteil vom 12.01.2023
8 K 2365/22 E,U
Normen:
AO § 227 Hs. 1 und Hs. 2 Alt. 1;

Erlass der festgesetzten Steuern aus persönlichen Billigkeitsgründen i.R.d. selbständigten Tätigkeit als Rechtsanwalt

FG Münster, Urteil vom 12.01.2023 - Aktenzeichen 8 K 2365/22 E,U

DRsp Nr. 2023/2461

Erlass der festgesetzten Steuern aus persönlichen Billigkeitsgründen i.R.d. selbständigten Tätigkeit als Rechtsanwalt

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 227 Hs. 1 und Hs. 2 Alt. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob für die Jahre 1996 bis 2001 (Streitjahre) festgesetzte Steuern zu erlassen sind.