I.
Streitig ist, ob auf der Grundlage von in 2005 nachgereichten Steuererklärungen Steuerbescheide für die Streitjahre 1990 bis 1997 zu erlassen sind.
Am 10. August 1990 wurde die Umwandlung des VEB X gemäß § 15 des Gesetzes zur Privatisierung und Reorganisation des volkseigenen Vermögens vom 17. Juni 1990 (Treuhandgesetz) in die Y im Aufbau (GmbH) in das Handelsregister eingetragen. Mit Beschluss vom 28. März 1991 eröffnete das Amtsgericht ... das Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der GmbH und bestellte den Kläger und Revisionskläger (Kläger) zum Gesamtvollstreckungsverwalter.
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