FG Düsseldorf, vom 23.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2741/10
Erlöschen der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom im Fall einer Umwandlung durch Verschmelzung
BFH, Urteil vom 22.11.2011 - Aktenzeichen VII R 22/11
DRsp Nr. 2012/1673
Erlöschen der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom im Fall einer Umwandlung durch Verschmelzung
Im Fall einer Umwandlung durch Verschmelzung nach § 2 Nr. 1UmwG geht die dem übertragenden Rechtsträger nach § 9 Abs. 3StromStG erteilte Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom nicht auf den übernehmenden Rechtsträger über, sondern erlischt mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister.