BFH - Urteil vom 22.11.2011
VII R 22/11
Normen:
UmwG § 2 Nr. 1; StromStG § 9 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 23.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2741/10

Erlöschen der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom im Fall einer Umwandlung durch Verschmelzung

BFH, Urteil vom 22.11.2011 - Aktenzeichen VII R 22/11

DRsp Nr. 2012/1673

Erlöschen der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom im Fall einer Umwandlung durch Verschmelzung

Im Fall einer Umwandlung durch Verschmelzung nach § 2 Nr. 1 UmwG geht die dem übertragenden Rechtsträger nach § 9 Abs. 3 StromStG erteilte Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom nicht auf den übernehmenden Rechtsträger über, sondern erlischt mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister.

Normenkette:

UmwG § 2 Nr. 1; StromStG § 9 Abs. 3;

Gründe

I.