EuGH vom 28.11.2000
Rs C-88/99
Fundstellen:
NJW 2001, 741

Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Gesellschaftsteuern

EuGH, vom 28.11.2000 - Aktenzeichen Rs C-88/99

DRsp Nr. 2001/1038

Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Gesellschaftsteuern

Das Gemeinschaftsrecht steht der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegen, der zufolge sich im Bereich des Steuerrechts ein Antrag auf Erstattung rechtsgrundlos gezahlter Beträge, der darauf gestützt wird, dass ein nationales Gericht oder ein Gemeinschaftsgericht eine innerstaatliche Vorschrift mit einer höherrangigen nationalen Vorschrift oder mit einer Gemeinschaftsvorschrift für unvereinbar erklärt hat, nur auf die Zeit nach dem 1. Januar des vierten Jahres vor dem Jahr erstrecken kann, in dem die Unvereinbarkeit gerichtlich festgestellt worden ist.

Fundstellen
NJW 2001, 741