BFH - Beschluss vom 15.12.2008
VII B 155/08
Normen:
AO § 46 Abs. 6; AO § 150 Abs. 2; AO § 150 Abs. 3; ZPO § 836 Abs. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 715
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 27.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 333/07

Erstattung von Einkommen- und Kirchensteuer nebst Solidaritätszuschlag nach Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen im Wege der Schätzung; Möglichkeit des Einlegen eines Einspruchs des Pfandgläubigers gegen einen an den Vollstreckungsschuldner gerichteten Verwaltungsakt im Steuerfestsetzungsverfahren; Voraussetzungen für ein Ersetzen der erforderlichen eigenhändigen Unterschrift des Steuerpflichtigen bei einer Einkommensteuererklärung

BFH, Beschluss vom 15.12.2008 - Aktenzeichen VII B 155/08

DRsp Nr. 2009/5819

Erstattung von Einkommen- und Kirchensteuer nebst Solidaritätszuschlag nach Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen im Wege der Schätzung; Möglichkeit des Einlegen eines Einspruchs des Pfandgläubigers gegen einen an den Vollstreckungsschuldner gerichteten Verwaltungsakt im Steuerfestsetzungsverfahren; Voraussetzungen für ein Ersetzen der erforderlichen eigenhändigen Unterschrift des Steuerpflichtigen bei einer Einkommensteuererklärung

Normenkette:

AO § 46 Abs. 6; AO § 150 Abs. 2; AO § 150 Abs. 3; ZPO § 836 Abs. 1;

Gründe:

I.