Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Nachlassgerichts Gütersloh vom 30.06.2011 wird zurückgewiesen.
2.Die Beteiligten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
5.Der Wert des Beschwerdegegenstands beträgt 3.000,00 Euro.
I.
Die Beteiligte zu 1) ist die Ehefrau des am ##.12.2010 in H verstorbenen Erblassers S, die Beteiligte zu 2) ist die gemeinsame Tochter und einziger Abkömmling des Erblassers.
Der Erblasser war gemeinsam mit der Beteiligten zu 1) Inhaber des Wohnungseigentums C Weg ## in H, welches durch erhebliche Verbindlichkeiten belastet ist.
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