OLG Köln - Urteil vom 28.05.2020
12 U 89/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31; BGB § 849;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 22.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 465/18

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A4 TDI DPF mit einem Motor der Baureihe EA 189Fahrzeug mit ManipulationssoftwareAufspielen eines SoftwareupdatesSchadensverursachung im Sinne einer conditio sine qua nonBegriff der SittenwidrigkeitUmfang einer sekundären DarlegungslastKein Anspruch auf Zahlung von Deliktszinsen

OLG Köln, Urteil vom 28.05.2020 - Aktenzeichen 12 U 89/19

DRsp Nr. 2022/3298

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A4 TDI DPF mit einem Motor der Baureihe EA 189 Fahrzeug mit Manipulationssoftware Aufspielen eines Softwareupdates Schadensverursachung im Sinne einer conditio sine qua non Begriff der Sittenwidrigkeit Umfang einer sekundären Darlegungslast Kein Anspruch auf Zahlung von Deliktszinsen

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 22.08.2019 - 9 O 465/18 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte zu 2. wird verurteilt, an den Kläger 10.260,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.01.2019 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi A4 2.0 TDI DPF mit der Fahrzeugidentifikationsnummer A.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1.; die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 54 % und die Beklagte zu 2. zu 46 %.