OLG Köln - Urteil vom 18.12.2020
20 U 288/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 27.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 10 O 202/19

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 189Fahrzeugkauf nach September 2015 mit schon aufgespieltem Update

OLG Köln, Urteil vom 18.12.2020 - Aktenzeichen 20 U 288/19

DRsp Nr. 2021/1185

Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA 189 Fahrzeugkauf nach September 2015 mit schon aufgespieltem Update

Ob eine Haftung des Fahrzeugherstellers in sog. Dieselskandalfällen bei einem Fahrzeugkauf nach September 2015 und mit schon aufgespieltem Update nach § 826 BGB in Betracht kommen kann, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang nicht eindeutig geklärt.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27. September 2019 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 O 202/19 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

1.

Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Pkw VW A, FIN B, 18.864,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 19.444,02 € für die Zeit vom 29. Juni 2019 bis zum 22. September 2020 und aus 18.864,27 € seit dem 28. September 2020 sowie

2.

zur Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten 1.171,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. Juni 2019

zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Beklagte zu tragen.