ESt-Erklärung 2020: Diese rückwirkenden Änderungen sollten Sie kennen (Video)

Selten gab es noch im Dezember so viele Besonderheiten, die für die Steuererklärungen des laufenden Jahres von Bedeutung sind. Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2020 hat der Bundestag noch zahlreiche Neuerungen beschlossen, die in den Steuererklärungen für 2020 zu berücksichtigen sind. Die wesentlichen Punkte stellen wir Ihnen mit Bezug auf das jeweilige Steuerformular in diesem Beitrag vor.

Anlage Kind

Kinderbonus

Zusätzlich zum Kindergeld wurde im Jahr 2020 ein einmaliger Kinderbonus i.H.v. 300 € gezahlt.

Der Kinderbonus wird im Rahmen des Familienleistungsausgleichs (Günstigerprüfung Kindergeld - Kinderfreibeträge) berücksichtigt, so dass letztlich nicht alle Eltern mit Kindern von dem Bonus profitieren. Ergibt die Günstigerprüfung, dass der Abzug der kindbedingten Freibeträge zu einer höheren Entlastung führt, ist das Kindergeld einschließlich Kinderbonus anzurechnen und damit zurückzuzahlen.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende entfristet

Der bereits im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz auf 4.008 € erhöhte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende war bisher befristet. Die Befristung wird aufgehoben, so dass die Erhöhung auch ab dem Jahr 2022 fortgilt.

Anlage N

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld