Fahrt von Arbeitsstätte zu Kantine nicht als Werbungskosten absetzbar
BFH, Urteil vom 18.12.1992 - Aktenzeichen VI R 36/92
DRsp Nr. 1996/9666
Fahrt von Arbeitsstätte zu Kantine nicht als Werbungskosten absetzbar
»Fährt ein Steuerpflichtiger arbeitstäglich von seiner gleichbleibenden Arbeitsstätte zu einer nahegelegenen Kantine, um dort sein Mittagessen einzunehmen, so sind die Fahrtkosten auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn am Arbeitsort selbst keine entsprechende Verpflegungsmöglichkeit vorhanden ist (teilweise Aufgabe der Rechtsprechung im BFH-Urteil vom 18. Dezember 1981 VI R 201/78, BFHE 135, 70, BStBl II 1985, 261).«