Fahrten eines Arztes während dem Bereitschaftsdienst (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG)
BFH, Urteil vom 20.03.1992 - Aktenzeichen VI R 10/91
DRsp Nr. 1996/11481
Fahrten eines Arztes während dem Bereitschaftsdienst (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4EStG)
»Sämtliche Fahrten eines Krankenhausarztes zwischen Wohnung und Krankenhaus während des Bereitschaftsdienstes bzw. der Rufbereitschaft sind als steuerlich berücksichtigungsfähige Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4EStG anzusehen; die Aufwendungen für diese Fahrten sind mit den gesetzlichen Kilometerpauschbeträgen zu berechnen, wenn sie mit dem eigenen Kfz durchgeführt wurden.«