Die Rechtsbeschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Kammergerichts - 5. Zivilsenat - vom 20. August 2021 wird zurückgewiesen.
Die Kläger haben die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf die Gebührenstufe bis 500 € festgesetzt.
I.
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