FG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.03.2023
13 K 1489/22
Normen:
KraftStG § 1 Abs. 1; KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 4;

Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für einen Oldtimer; Gewährung von an das Halten von Kraftfahrzeugen anknüpfende Steuervergünstigungen

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2023 - Aktenzeichen 13 K 1489/22

DRsp Nr. 2023/6776

Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für einen Oldtimer; Gewährung von an das Halten von Kraftfahrzeugen anknüpfende Steuervergünstigungen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KraftStG § 1 Abs. 1; KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 4;

Tatbestand