Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Gebührenstreitwert - unter Abänderung der Beschlüsse des Landgerichts vom 11.10.2023 und 24.11.2023 - wie folgt festgesetzt (Beträge gerundet):
- bis zum 20.10.2021 | 23.522 €, |
- vom 21.10. bis 25.11.2021 | 3.324 €, |
- ab 26.11.2021 | 1.666 €. |
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die zulässige Beschwerde der Beklagten gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts, mit der sie eine teilweise Herabsetzung des festgesetzten Gebührenstreitwertes für bestimmte Prozessabschnitte im Hinblick auf die außergerichtlichen Gebühren begehrt, ist begründet.
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