Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig - 7. Kammer - vom 19. Dezember 2022 geändert.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 300,00 EUR festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
Die Beschwerde hat Erfolg.
1. Die Streitwertbeschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie innerhalb der Frist des §§
Die für die Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde erforderliche Beschwer der Rechtsmittelführerin liegt ebenfalls vor. Der Senat versteht die der Auslegung zugängliche Beschwerdeschrift vom 22. Dezember 2022, in der es heißt "legen wir gegen die Streitwertfestsetzung aus dem Beschluss vom 19.12.2022 Beschwerde ein" dahingehend, dass die Prozessbevollmächtigten die Beschwerde im Namen der Beklagten eingelegt haben.
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