OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 11.12.2023
5 E 581/23
Normen:
GKG § 52 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Arnsberg, vom 27.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1299/21

Festsetzung des Streitwerts i.R.d. Sicherstellung des Motorrads als Vereinsvermögen

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.12.2023 - Aktenzeichen 5 E 581/23

DRsp Nr. 2024/135

Festsetzung des Streitwerts i.R.d. Sicherstellung des Motorrads als Vereinsvermögen

Tenor

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 27. Juli 2023 geändert. Der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

GKG § 52 Abs. 1; GKG § 52 Abs. 2;

Gründe