Der Wert des Gegenstands für die anwaltliche Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten des Klägers im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird auf 616.466,07 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|