1. Auf die Beschwerde des Beklagtenvertreters wird der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 21.10.2022,
2. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
3. Das Verfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Beklagtenvertreter wendet sich mit der Beschwerde aus eigenem Recht dagegen, dass das Landgericht bei der Streitwertfestsetzung die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts abgelehnt hat.
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